Pressemitteilung:

Anpassung der Beitrags- und Gebührensätze des Abwasserzweckverbandes Kelheim

Der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Raume Kelheim erhebt zur Deckung seines Aufwandes eine Schmutz- und Niederschlagswassergebühr. Nachdem der Kalkulationszeitraum Ende 2025 ausläuft, stand bei der Sitzung der Verbandsversammlung Ende Oktober eine neue Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2026 – 2029 an. Das Büro Dr. Schulte/Röder Kommunalberatung aus Veitshöchheim wurde beauftragt, die Gebührenkalkulation unter Berücksichtigung der neuen finanziellen Situation aufgrund der Verbandsgebietserweiterung durchzuführen. Der Zweckverband muss nach dem kommunalen Abgabengesetz seine Gebühren kostendeckend kalkulieren. Die letzte Anpassung der Gebühren fand zum 01.01.2023 statt. Aufgrund der Preisentwicklung in den letzten Jahren, eines geringeren Wasserverbrauchs im Verbandsgebiet, sowie anstehenden Kanalsanierungsmaßnahmen, musste die Schmutzwassergebühr angepasst werden.

Nach der Gebührenkalkulation erhöht sich ab 01.01.2026 die Schmutzwassergebühr auf 2,52 Euro (bisher 2,25 Euro) pro Kubikmeter. Die Niederschlagswassergebühr wird auf 0,33 Euro pro Quadratmeter befestigte Fläche angepasst (seit 01.01.2015 betrug die Niederschlagswassergebühr 0,30 €/m²).

Auch die Kanalherstellungsbeiträge, welche zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung der Entwässerungseinrichtung erhoben werden, wurden mittels einer Globalkalkulation (ebenfalls durch Dr. Schulte/Röder) neu beschlossen. Demnach verringert sich ab 01.01.2026 der Geschossflächenbeitrag auf 14,07 Euro (bisher 14,66 Euro) pro Quadratmeter. Der Grundstücksflächenbeitrag wird auf 1,76 Euro (vorher 1,80 Euro) pro Quadratmeter festgesetzt. Sollten sich in den nächsten Jahren die für die Kalkulation maßgeblichen Zahlen nicht deutlich ändern, bleiben die Gebühren- und Beitragssätze bis 2029 unverändert.

In der Sitzung der Vollversammlung wurde auch eine Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung beschlossen. In § 10 (4) der BGS/EWS wird zum 01.01.2026 eine Bagatellgrenze von 8 m³ für zurückgehaltene Wassermengen (Gartenwasser) eingeführt.

Die in § 10 (4) der amtlichen Mustersatzung enthaltene Bagatellgrenze dient nicht nur der Reduzierung von Verwaltungsaufwand und -kosten, sondern ist auch mit Blick auf den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz gerechtfertigt, da bisher auch Grundstückseigentümer ohne Gartenwasseruhr (oder ohne Garten) mit Ihren Gebühren diese Kosten mittragen mussten. In der Praxis wirkt sich die Bagatellgrenze folgendermaßen aus: Beträgt als Beispiel die zurückgehaltene Wassermenge laut geeichten Zähler im Kalenderjahr 50 m³, werden nach Abzug der Bagatellgrenze von 8 m³ dem Grundstückseigentümer gebührenmindernd 42 m³ berücksichtigt. Das Abrechnungsjahr ist dabei immer das Kalenderjahr. Zudem wird der ökologischer Aspekt verstärkt, weniger wertvolles Grundwasser für die Gartenbewässerung zu verwenden, sondern verstärkt gespeichertes Regenwasser für die Bewässerung des Gartens zu verwenden.

Der Abwasserzweckverband Kelheim hat noch eine Bitte an alle Grundstückseigentümer im Verbandsgebiet. Die Zählerstände der Gartenwasseruhren sollen bitte bis Ende 2025 gemeldet werden (Tel.: 09441/29891-0, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Besten Dank.

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