In eigener Sache
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B e k a n n t m a c h u n g
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Raume Kelheim hat in der Sitzung am 10.12.2024 eine Aufhebungssatzung der Fäkalschlammentsorgungssatzung und eine Aufhebungssatzung der Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungsatzung erlassen. An dessen Stelle tritt eine Benutzungsordnung der Verbandskläranlage des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Raume Kelheim zur Direktannahme von Fäkalschlamm zum 01.01.2025 in Kraft.
Die Aufhebungssatzungen treten zum 01.01.2025 in Kraft.
Die Satzungen und die Benutzungsordnung wurden im Amtsblatt für den Landkreis Kelheim vom 20.12.2024, Nr. 30, bekannt gemacht. Sie liegen in der Kanzlei der Verbandsmitglieder (Stadt Kelheim, Markt Essing, Gemeinde Ihrlerstein und Gemeinde Saal a.d. Donau) und in den Geschäftsräumen des Zweckverbandes in Kelheim, Altmühlstraße 7, I. Stock, zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftszeiten auf.
Kelheim, den 20.12.2024
Zweckverband zur Abwasserbe-
seitigung im Raume Kelheim
Schweiger
Verbandsvorsitzender
B e k a n n t m a c h u n g
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Raume Kelheim hat in der Sitzung am 10.12.2024 eine neue Verbandssatzung erlassen.
Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Die Satzung wurde im Amtsblatt für den Landkreis Kelheim vom 20.12.2024, Nr. 30, bekannt gemacht. Sie liegt in der Kanzlei der Verbandsmitglieder (Stadt Kelheim, Markt Essing, Gemeinde Ihrlerstein und Gemeinde Saal a.d. Donau) und in den Geschäftsräumen des Zweckverbandes in Kelheim, Altmühlstraße 7, I. Stock, zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftszeiten auf.
Kelheim, den 20.12.2024
Zweckverband zur Abwasserbe-
seitigung im Raume Kelheim
Schweiger
Verbandsvorsitzender
Bekanntmachung
der
Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Raume Kelheim für das Haushaltsjahr 2024 nach Vorlage an die Rechtsaufsichtsbehörde.
I.
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes hat in der Sitzung vom 26.03.2024 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Raume Kelheim in Kelheim, Altmühlstraße 7, 1.Stock, bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Geschäftsstunden (Montag bis Freitag von 8 - 12 Uhr) gem. Art. 65 Abs. 3 Satz 2 der Gemeindeordnung öffentlich auf.
II.
Die Haushaltssatzung wurde mit Schreiben vom 22.04.2024 vom Landratsamt rechtsaufsichtlich genehmigt. Die Haushaltssatzung wurde im Amtsblatt Nr. 9 für den Landkreis Kelheim vom 26.04.2024 bekannt gemacht.
Kelheim, den 26.04.2024
Zweckverband zur Abwasser-
beseitigung im Raume Kelheim
Schweiger
Vorsitzender
Pressemitteilung:
Der AZV Kelheim investiert 2024 in Kanalneubaumaßnahmen und in die Sanierung der Verbandskläranlage
In der jüngsten Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Raume Kelheim wurde der Haushaltsplan, sowie der Erlass einer Haushaltssatzung für das Jahr 2024 beschlossen. Demnach schließt der Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 4.854.500 Euro und der Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 2.901.000 Euro ab. Kreditaufnahmen für Investitionen sind in Höhe von 700.000 Euro vorgesehen.
In der Sitzung wurden ebenfalls eine Reihe von Investitionsmaßnahmen für den Abwasserzweckverband Kelheim vergeben. Neben den Kanalneubaumaßnahmen in den Kelheimer Baugebieten „Hohenpfahl-West BA II“, „Agnesstraße“ und „Röte-Erweiterung BA I“, wird im Bereich der Regensburger Straße eine Kanalerneuerung der Druckleitung (ca. 170 Meter) durchgeführt. Auch auf der Verbandskläranlage stehen wieder dringende Investitionen an. So wurden die Arbeiten für die Betonsanierung des Voreindickers 2 und die Entleerung des Faulturms 2 vergeben.
Die Räte wurden außerdem darüber informiert, dass die im Herbst 2023 auf dem Betriebsgebäude der Verbandskläranlage installierte Photovoltaikanlage seit Ende Januar 2024 im Betrieb ist. Der erzeugte Strom wird hierbei zu einem großen Teil direkt auf der Verbandskläranlage verbraucht. Der Zweckverband rechnet mit Einsparungen der Stromkosten auf der Verbandskläranlage von ca. 20% (= ca. 20.000,- €) im Jahr.
Feuchttücher eine Heimsuchung für Pumpanlagen, Kanalnetz und Kläranlage
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und
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Hafenstrasse 45
93342 Saal a.D. Donau
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