Bekanntmachung

der

Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Raume Kelheim für das Haushaltsjahr 2024 nach Vorlage an die Rechtsaufsichtsbehörde.

I.

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes hat in der Sitzung vom 26.03.2024 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Raume Kelheim in Kelheim, Altmühlstraße 7, 1.Stock, bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Geschäftsstunden (Montag bis Freitag von 8 - 12 Uhr) gem. Art. 65 Abs. 3 Satz 2 der Gemeindeordnung öffentlich auf.

II.

Die Haushaltssatzung wurde mit Schreiben vom 22.04.2024 vom Landratsamt rechtsaufsichtlich genehmigt. Die Haushaltssatzung wurde im Amtsblatt Nr. 9 für den Landkreis Kelheim vom 26.04.2024 bekannt gemacht.

Kelheim, den 26.04.2024

Zweckverband zur Abwasser-

beseitigung im Raume Kelheim

 

            Schweiger
          Vorsitzender

Online Broschüre

Hier finden Sie unsere Online Broschüre um diese bequem im Browser anzuschauen.

AZV Kelheim Online Broschüre

AZV Kelheim Broschüre

Unsere Öffnungszeiten

Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Raume Kelheim

Geschäftsstelle:
Altmühlstr. 7
93309 Kelheim

Telefon:
+49 9441-29891-0
Telefax:
+49 9441-29891-55
E-Mail:
info@azv-kelheim.de

Geschäftszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag:
8.00 Uhr – 12.00 Uhr
und
14:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch und Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr

Verbandskläranlage:
Hafenstrasse 45
93342 Saal a.D. Donau

Telefon:
+49 9441-81943