In eigener Sache
AZV Service
Pressemitteilung:
Anpassung der Beitrags- und Gebührensätze des Abwasserzweckverbandes Kelheim
Der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Raume Kelheim erhebt zur Deckung seines Aufwandes eine Schmutz- und Niederschlagswassergebühr. Nachdem der Kalkulationszeitraum Ende 2025 ausläuft, stand bei der Sitzung der Verbandsversammlung Ende Oktober eine neue Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2026 – 2029 an. Das Büro Dr. Schulte/Röder Kommunalberatung aus Veitshöchheim wurde beauftragt, die Gebührenkalkulation unter Berücksichtigung der neuen finanziellen Situation aufgrund der Verbandsgebietserweiterung durchzuführen. Der Zweckverband muss nach dem kommunalen Abgabengesetz seine Gebühren kostendeckend kalkulieren. Die letzte Anpassung der Gebühren fand zum 01.01.2023 statt. Aufgrund der Preisentwicklung in den letzten Jahren, eines geringeren Wasserverbrauchs im Verbandsgebiet, sowie anstehenden Kanalsanierungsmaßnahmen, musste die Schmutzwassergebühr angepasst werden.
Nach der Gebührenkalkulation erhöht sich ab 01.01.2026 die Schmutzwassergebühr auf 2,52 Euro (bisher 2,25 Euro) pro Kubikmeter. Die Niederschlagswassergebühr wird auf 0,33 Euro pro Quadratmeter befestigte Fläche angepasst (seit 01.01.2015 betrug die Niederschlagswassergebühr 0,30 €/m²).
Auch die Kanalherstellungsbeiträge, welche zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung der Entwässerungseinrichtung erhoben werden, wurden mittels einer Globalkalkulation (ebenfalls durch Dr. Schulte/Röder) neu beschlossen. Demnach verringert sich ab 01.01.2026 der Geschossflächenbeitrag auf 14,07 Euro (bisher 14,66 Euro) pro Quadratmeter. Der Grundstücksflächenbeitrag wird auf 1,76 Euro (vorher 1,80 Euro) pro Quadratmeter festgesetzt. Sollten sich in den nächsten Jahren die für die Kalkulation maßgeblichen Zahlen nicht deutlich ändern, bleiben die Gebühren- und Beitragssätze bis 2029 unverändert.
In der Sitzung der Vollversammlung wurde auch eine Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung beschlossen. In § 10 (4) der BGS/EWS wird zum 01.01.2026 eine Bagatellgrenze von 8 m³ für zurückgehaltene Wassermengen (Gartenwasser) eingeführt.
Die in § 10 (4) der amtlichen Mustersatzung enthaltene Bagatellgrenze dient nicht nur der Reduzierung von Verwaltungsaufwand und -kosten, sondern ist auch mit Blick auf den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz gerechtfertigt, da bisher auch Grundstückseigentümer ohne Gartenwasseruhr (oder ohne Garten) mit Ihren Gebühren diese Kosten mittragen mussten. In der Praxis wirkt sich die Bagatellgrenze folgendermaßen aus: Beträgt als Beispiel die zurückgehaltene Wassermenge laut geeichten Zähler im Kalenderjahr 50 m³, werden nach Abzug der Bagatellgrenze von 8 m³ dem Grundstückseigentümer gebührenmindernd 42 m³ berücksichtigt. Das Abrechnungsjahr ist dabei immer das Kalenderjahr. Zudem wird der ökologischer Aspekt verstärkt, weniger wertvolles Grundwasser für die Gartenbewässerung zu verwenden, sondern verstärkt gespeichertes Regenwasser für die Bewässerung des Gartens zu verwenden.
Der Abwasserzweckverband Kelheim hat noch eine Bitte an alle Grundstückseigentümer im Verbandsgebiet. Die Zählerstände der Gartenwasseruhren sollen bitte bis Ende 2025 gemeldet werden (Tel.: 09441/29891-0,
B e k a n n t m a c h u n g
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Raume Kelheim hat in der Sitzung am 10.12.2024 eine Aufhebungssatzung der Fäkalschlammentsorgungssatzung und eine Aufhebungssatzung der Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungsatzung erlassen. An dessen Stelle tritt eine Benutzungsordnung der Verbandskläranlage des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Raume Kelheim zur Direktannahme von Fäkalschlamm zum 01.01.2025 in Kraft.
Die Aufhebungssatzungen treten zum 01.01.2025 in Kraft.
Die Satzungen und die Benutzungsordnung wurden im Amtsblatt für den Landkreis Kelheim vom 20.12.2024, Nr. 30, bekannt gemacht. Sie liegen in der Kanzlei der Verbandsmitglieder (Stadt Kelheim, Markt Essing, Gemeinde Ihrlerstein und Gemeinde Saal a.d. Donau) und in den Geschäftsräumen des Zweckverbandes in Kelheim, Altmühlstraße 7, I. Stock, zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftszeiten auf.
Kelheim, den 20.12.2024
Zweckverband zur Abwasserbe-
seitigung im Raume Kelheim
Schweiger
Verbandsvorsitzender
B e k a n n t m a c h u n g
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Raume Kelheim hat in der Sitzung am 10.12.2024 eine neue Verbandssatzung erlassen.
Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Die Satzung wurde im Amtsblatt für den Landkreis Kelheim vom 20.12.2024, Nr. 30, bekannt gemacht. Sie liegt in der Kanzlei der Verbandsmitglieder (Stadt Kelheim, Markt Essing, Gemeinde Ihrlerstein und Gemeinde Saal a.d. Donau) und in den Geschäftsräumen des Zweckverbandes in Kelheim, Altmühlstraße 7, I. Stock, zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftszeiten auf.
Kelheim, den 20.12.2024
Zweckverband zur Abwasserbe-
seitigung im Raume Kelheim
Schweiger
Verbandsvorsitzender
Bekanntmachung
der
Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Raume Kelheim für das Haushaltsjahr 2024 nach Vorlage an die Rechtsaufsichtsbehörde.
I.
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes hat in der Sitzung vom 26.03.2024 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Raume Kelheim in Kelheim, Altmühlstraße 7, 1.Stock, bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Geschäftsstunden (Montag bis Freitag von 8 - 12 Uhr) gem. Art. 65 Abs. 3 Satz 2 der Gemeindeordnung öffentlich auf.
II.
Die Haushaltssatzung wurde mit Schreiben vom 22.04.2024 vom Landratsamt rechtsaufsichtlich genehmigt. Die Haushaltssatzung wurde im Amtsblatt Nr. 9 für den Landkreis Kelheim vom 26.04.2024 bekannt gemacht.
Kelheim, den 26.04.2024
Zweckverband zur Abwasser-
beseitigung im Raume Kelheim
Schweiger
Vorsitzender
Pressemitteilung:
Der AZV Kelheim investiert 2024 in Kanalneubaumaßnahmen und in die Sanierung der Verbandskläranlage
In der jüngsten Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Raume Kelheim wurde der Haushaltsplan, sowie der Erlass einer Haushaltssatzung für das Jahr 2024 beschlossen. Demnach schließt der Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 4.854.500 Euro und der Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 2.901.000 Euro ab. Kreditaufnahmen für Investitionen sind in Höhe von 700.000 Euro vorgesehen.
In der Sitzung wurden ebenfalls eine Reihe von Investitionsmaßnahmen für den Abwasserzweckverband Kelheim vergeben. Neben den Kanalneubaumaßnahmen in den Kelheimer Baugebieten „Hohenpfahl-West BA II“, „Agnesstraße“ und „Röte-Erweiterung BA I“, wird im Bereich der Regensburger Straße eine Kanalerneuerung der Druckleitung (ca. 170 Meter) durchgeführt. Auch auf der Verbandskläranlage stehen wieder dringende Investitionen an. So wurden die Arbeiten für die Betonsanierung des Voreindickers 2 und die Entleerung des Faulturms 2 vergeben.
Die Räte wurden außerdem darüber informiert, dass die im Herbst 2023 auf dem Betriebsgebäude der Verbandskläranlage installierte Photovoltaikanlage seit Ende Januar 2024 im Betrieb ist. Der erzeugte Strom wird hierbei zu einem großen Teil direkt auf der Verbandskläranlage verbraucht. Der Zweckverband rechnet mit Einsparungen der Stromkosten auf der Verbandskläranlage von ca. 20% (= ca. 20.000,- €) im Jahr.

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Hafenstrasse 45
93342 Saal a.D. Donau
Telefon:
+49 9441-81943

