Allgemein – Getrennte Abwassergebühr

Für die Einleitung von Abwasser in die vom Abwasserzweckverband Kelheim vorgehaltene Entwässerungseinrichtung wurde bisher eine Abwassergebühr erhoben, die an die bezogene Trinkwassermenge gekoppelt war. In dieser Abwassergebühr waren sowohl die Kosten für die Sammlung, Beseitigung und Behandlung von Schmutz- als auch von Niederschlagswasser enthalten. Eine Abrechnung des tatsächlich eingeleiteten Niederschlagswassers in die Kanalisation erfolgte nicht separat.

Ziel der neuen Abwassergebührenordnung ist eine gerechtere Verteilung der Kosten für die Abwasserbeseitigung entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme. Es wird also keine zusätzliche Abwassergebühr erhoben, vielmehr wird die bestehende Abwassergebühr aufgeteilt (Getrennte Abwassergebühr).

Da der Anteil der Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung an den Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung in den letzten Jahren gestiegen ist, musste der Abwasserzweckverband Kelheim aufgrund der aktuellen Rechtsprechung (Urteil des Bayer. Verwaltungsgerichtshofes v. 31.3.2003) die Abwassergebührenstruktur neu ordnen. Hinzu kommt, dass die Bebauung im Verbandsgebiet keine homogene Siedlungsstruktur aufweist und somit das Verhältnis von eingeleitetem Niederschlagswasser und Schmutzwasser nicht auf allen Grundstücken annähernd gleich ist. Insofern ist es erforderlich, die Abwassergebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser zu trennen, um damit die Abwassergebühr gerechter aufzuteilen. Zudem werden Anreize zur Flächenentsiegelung, Niederschlagswasserversickerung und -nutzung sowie zur Dachbegrünung geschaffen, die ökologisch vorteilhaft wirken.

Ab 01.01.2009 wird die Abwassergebühr getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung berechnet.

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- Häufig gestellte Fragen
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